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Was ist der Energieausweis und was sagt er aus?

Der Energieausweis (früher Energiepass) dokumentiert den Energiestandard eines konkreten Gebäudes. Steckbriefartig wird das Gebäude und sein Energieverbrauch dargestellt (ähnlich wie bereits bei Kühlschränken und Waschmaschinen) und eine unter vergleichbaren Kriterien ermittelte energetische Qualität berechnet. Der Energieausweis soll es zukünftig erleichtern den Energiebedarf von Gebäuden objektiv zu vergleichen. Er enthält individuelle und detaillierte Verbesserungsvorschläge für das Gebäude.

Ab wann wird/wurde der Energieausweis eingeführt?

Die rechtliche Grundlage für den Energieausweis stellt aktuell die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) dar, die zum 01.10.2009 rechtskräftig wurde.

Bin ich verpflichtet, einen Energieausweis ausstellen zu lassen?

Es ist vorgesehen, daß bei jeder Vermietung und bei jedem Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung ein Energieausweis vorgelegt werden muß.

Wie wird der Energieausweis erstellt?

Der Energieausweis wird rechnerisch erstellt. Es gibt zwei verschiedene Berechnungswege:

1. Auf Grundlage der vorhandenen Bausubstanz, der Gebäudegröße und der Heizungsanlage wird der Energiebedarf (ähnlich einem Wärmeschutznachweis für Neubauten) berechnet. Dieser Ausweis wird für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 verbindlich sein.

2. Anhand der tatsächlichen Brennstoffverbräuche über drei Jahre wird der Ausweis witterungsbereinigt erstellt. Das Ergebnis ist (nutzerbedingt) weniger vergleichbar. Für neuere Gebäude und Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit bezüglich der Berechnungswege.

Bin ich verpflichtet, Wärmedämmmaßnahmen aus zu führen?

Der Energieausweis verpflichtet zu gar nichts. Er soll es lediglich Hausbesitzern ermöglichen den Energieverbrauch ihres Gebäudes vergleichend einschätzen zu können und soll potentiellen Käufern oder Mietern im Vorfeld die Chance geben ihre Wohnnebenkosten realistisch kalkulieren zu können.Gut gedämmte Gebäude bekommen durch den Ausweis ihre energetische Qualität schriftlich bestätigt, was möglicherweise einen Anreiz für energetische Sanierungen darstellt.Wer jedoch sein Gebäude nachträglich dämmt, muß die in der EnEV geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Detaillierte Informationen erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Wer erstellt den Energieausweis?

In der Regel Architekten, Ingenieure und staatlich anerkannte Sachverstände, die in der Datenbank der Energieausweis-Aussteller der Deutschen Energie Agentur (dena) eingetragen sind. Auch wir sind registrierte Aussteller.

Kann ich eine energetische Sanierung fördern lassen?

Bei fast allen Maßnahmen gibt es die Möglichkeit Förderkredite oder sogar Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. Gerne beraten wir Sie auch in dieser Hinsicht. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls über das Internet: www.kfw-foerderbank.de.

Was kostet der Energieausweis?

Eine Gebührenordnung für den Energieausweis ist nicht vorgesehen. Er wird demzufolge nach Aufwand abgerechnet. Die Kosten werden je nach Gebäude, vorliegenden Gebäudedaten und Berechnungsverfahren bei 100,- bis 350,- € pro Wohneinheit liegen.

Wer berät mich bei geplanten Dämm-Maßnahmen?

Jeder Aussteller von Energieausweisen ist auf Grund seiner Ausbildung in der Lage, Sie individuell bei der Planung und Ausführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen zu beraten und zu unterstützen.


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