Was ist der Energieausweis und was sagt er aus?
Der Energieausweis
(früher Energiepass) dokumentiert den Energiestandard
eines konkreten Gebäudes. Steckbriefartig wird das
Gebäude und sein Energieverbrauch dargestellt (ähnlich
wie bereits bei Kühlschränken und Waschmaschinen)
und eine unter vergleichbaren Kriterien ermittelte energetische
Qualität berechnet. Der Energieausweis soll es zukünftig
erleichtern den Energiebedarf von Gebäuden objektiv
zu vergleichen. Er enthält individuelle und detaillierte
Verbesserungsvorschläge für das Gebäude.
Ab wann wird/wurde der Energieausweis eingeführt?
Die rechtliche Grundlage für den Energieausweis stellt aktuell die
Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) dar, die zum 01.10.2009
rechtskräftig wurde.
Bin ich verpflichtet, einen Energieausweis ausstellen zu
lassen?
Es ist vorgesehen, daß bei jeder Vermietung
und bei jedem Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung
ein Energieausweis vorgelegt werden muß.
Wie wird der Energieausweis erstellt?
Der Energieausweis wird
rechnerisch erstellt. Es gibt zwei verschiedene Berechnungswege:
1. Auf Grundlage der vorhandenen Bausubstanz, der Gebäudegröße
und der Heizungsanlage wird der Energiebedarf (ähnlich
einem Wärmeschutznachweis für Neubauten) berechnet.
Dieser Ausweis wird für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten
mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 verbindlich sein.
2. Anhand der tatsächlichen Brennstoffverbräuche über
drei Jahre wird der Ausweis witterungsbereinigt erstellt.
Das Ergebnis ist (nutzerbedingt) weniger vergleichbar. Für
neuere Gebäude und Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten
besteht Wahlfreiheit bezüglich der Berechnungswege.
Bin ich verpflichtet, Wärmedämmmaßnahmen
aus zu führen?
Der Energieausweis verpflichtet zu gar
nichts. Er soll es lediglich Hausbesitzern ermöglichen
den Energieverbrauch ihres Gebäudes vergleichend einschätzen
zu können und soll potentiellen Käufern oder Mietern
im Vorfeld die Chance geben ihre Wohnnebenkosten realistisch
kalkulieren zu können.Gut gedämmte Gebäude
bekommen durch den Ausweis ihre energetische Qualität
schriftlich bestätigt, was möglicherweise einen
Anreiz für energetische Sanierungen darstellt.Wer jedoch
sein Gebäude nachträglich dämmt, muß die
in der EnEV geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Detaillierte Informationen erörtern wir gerne in einem
persönlichen Gespräch.
Wer erstellt den Energieausweis?
In der Regel Architekten, Ingenieure und staatlich anerkannte
Sachverstände, die in der Datenbank der Energieausweis-Aussteller
der Deutschen Energie Agentur (dena) eingetragen sind. Auch
wir sind registrierte Aussteller.
Kann ich eine energetische Sanierung fördern lassen?
Bei fast allen Maßnahmen
gibt es die Möglichkeit Förderkredite oder sogar
Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. Gerne beraten wir Sie
auch in dieser Hinsicht. Weitere Informationen erhalten Sie
ebenfalls über das Internet: www.kfw-foerderbank.de.
Was kostet der Energieausweis?
Eine Gebührenordnung für den Energieausweis
ist nicht vorgesehen. Er wird demzufolge nach Aufwand abgerechnet.
Die Kosten werden je nach Gebäude, vorliegenden Gebäudedaten und
Berechnungsverfahren bei 100,- bis 350,- € pro Wohneinheit liegen.
Wer
berät mich bei
geplanten Dämm-Maßnahmen?
Jeder Aussteller von Energieausweisen
ist auf Grund seiner Ausbildung in der Lage, Sie individuell
bei der Planung und Ausführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen
zu beraten und zu unterstützen.